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   OVG Sachsen, 21.03.2014 - 5 C 27/12   

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OVG Sachsen, 21.03.2014 - 5 C 27/12 (https://dejure.org/2014,55081)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21.03.2014 - 5 C 27/12 (https://dejure.org/2014,55081)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 21. März 2014 - 5 C 27/12 (https://dejure.org/2014,55081)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsGemO § 20 SächsStrG § 51
    Straßenreinigungssatzung; Straßenreinigungspflicht; Anlieger; Straßen mit einseitigem Gehweg; Allgemeininteresse; landwirtschaftlich genutzte Grundstücke; Befangenheit; Erschließung; Willkürverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Sachsen, 04.06.2008 - 5 B 65/06

    Befangenheit; Abwasserbeseitigung; Einrichtungsbildung; Kalkulation Beitragssatz

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.03.2014 - 5 C 27/12
    Andererseits ist aber auch zu beachten, dass die Zusammensetzung des gewählten Gremiums nicht unter Verstoß gegen demokratische Grundprinzipien durch eine zu weit gehende Auslegung der Befangenheitsvorschriften verändert werden darf (vgl. SächsOVG, Urt. v. 4. Juni 2008 - 5 B 65/06 -, juris; VGH BW, Urt. v. 30. April 2004, BauR 2005, 57 zum inhaltsgleichen § 18 Abs. 1 GemO BW).

    Eine Entscheidung ist dann individualisierbar, wenn sie sich auf den kommunalen Mandatsträger so "zuspitzt", dass er als Adressat der Entscheidung anzusehen ist (SächsOVG, Urt. v. 4. Juni 2008 - 5 B 65/06 -, juris; Blazek in: Quecke/Schmidt, SächsGemO, § 20 Rn. 91 bis 94).

    Diese Situation ist wiederum zu unterscheiden von Fällen, in denen eine Vielzahl unterschiedlicher Individualinteressen durch ein- und dieselbe anstehende Entscheidung berührt wird und in denen keine privilegierte Bevölkerungsgruppe anzunehmen ist (SächsOVG, Urt. v. 4. Juni 2008 - 5 B 65/06 -, Blazek a. a. O., § 20 Rn. 91 bis 94).

    Der Vor- oder Nachteil beruht allein auf der Zugehörigkeit zu einer Berufs- oder Bevölkerungsgruppe, deren gemeinsame Interessen durch den Beschluss betroffen werden (SächsOVG, Urt. v. 4. Juni 2008 - 5 B 65/06 -, juris; vgl. OVG Schl.-H., Urt. v. 20.3.2002 - 2 K 10/99 -, juris m. w. N.)41 Diese Grundsätze sind auf den Fall zu übertragen, dass Einwohner des Gemeindegebietes durch Satzung nicht mit einer allgemeinen Zahlungspflicht, sondern mit einer allgemeinen Handlungspflicht belastet werden.

  • BVerwG, 10.05.1974 - VII C 46.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.03.2014 - 5 C 27/12
    Die Möglichkeit der Schaffung eines Zugangs oder einer Zufahrt bringt eine sachliche Beziehung des Grundstücks und der Straße mit sich, die es rechtfertigt, den Grundstückseigentümer zur Straßenreinigung heranzuziehen oder ihm Straßenreinigungsgebühren aufzuerlegen (BVerwG, Urt. v. 10. Mai 1974 - VII C 46.72 -, juris Rn. 16 zum nordrhein-westfälischen Landesrecht, das auf ein Angrenzen an die Straße abstellt; BayVGH, Urt. v. 14. März 1984, NVwZ 1985, 775, 776).

    Das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG verlangt zwar eine vernünftige objektive Beziehung des Grundstücks zur Straße, die eine besondere Verpflichtung der Eigentümer der angrenzenden Grundstücke sachlich rechtfertigt (BVerwG, Urt. v. 10. Mai 1974 - VII C 46.72 -, juris Rn. 16).

    Eine ausreichende sachliche Beziehung des Grundstücks zur Straße liegt aber auch dann vor, wenn die konkrete - nicht nur hypothetische - Möglichkeit einer nicht völlig unerheblichen Straßenverschmutzung durch das Anliegergrundstück zu bejahen ist (zur Straßenreinigungsgebührenpflicht BVerwG, Urt. v. 10. Mai 1974 - VII C 46.72 -, juris Rn. 16).

  • OVG Sachsen, 28.03.2007 - 5 B 45/05

    geschlossene Ortslage, Erschließung, Straßenreinigung als öffentliche Einrichtung

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.03.2014 - 5 C 27/12
    Die durch die Straße in der Regel gegebene Möglichkeit einer wirtschaftlichen oder verkehrlichen Nutzung des Grundstücks ist unabhängig davon, ob es bereits nach dem Baugesetzbuch erschlossen ist oder bereits einen Zugang zur Straße hat (BayVGH, Urt. v. 13. Juli 1988, BayVBl 1989, 563; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 7. März 2006 NVwZ-RR 2006, 722; SächsOVG, Urt. v. 28. März 2007 - 5 B 45/05 -, juris Rn. 45; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Aufl., 2010, § 30 Rn. 29).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 28. März 2007 - 5 B 45/05 - (juris Rn. 45) ausgeführt hat, werden landwirtschaftlich genutzte Grundstücke üblicherweise über ein Geflecht von Wirtschaftswegen bewirtschaftet, die nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge zugelassen sind.

    67 Aus diesen Gründen hält der Senat an seiner zur Straßenreinigungsgebührenpflicht ergangenen Rechtsprechung, dass ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück nicht durch die zu reinigende Straße erschlossen werde (SächsOVG, Urt. v. 28. März 2007 - 5 B 45/05 -, juris Rn. 43), nicht länger fest.

  • BVerwG, 25.07.1989 - 4 NB 21.89

    Gehweg - Anlieger - Winterdienst - Streupflicht

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.03.2014 - 5 C 27/12
    In welcher Weise die Gemeinde vorgehen will, liegt - im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen - in ihrem normativen Ermessen (BVerwG, Beschl. v. 25. Juli 1989 - 4 NB 21/89 -, juris Rn. 6).

    Die Antragsgegnerin hat weitreichendes Ermessen hinsichtlich der Ausgestaltung der Reinigungs- und Schneeräumpflicht bei Straßen mit einseitigem Gehweg (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. Juli 1989 - 4 NB 21/89 -, juris Rn. 6).

    Es wäre auch zulässig, diesen allein die Pflicht zur Reinigung des Gehwegs aufzuerlegen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. Juli 1989 - 4 NB 21/89 -, juris Rn. 6).62 ii) Die Straßenreinigungssatzung vom 19. September 2011 ist auch nicht insoweit rechtswidrig, als in § 1 Abs. 1 StrRS die Reinigungspflicht auf die Eigentümer und Besitzer unbebauter Grundstücke übertragen wird, ohne dass hiervon landwirtschaftlich genutzte Grundstücke ausgenommen werden.

  • VGH Bayern, 04.04.2007 - 8 B 05.3195

    Abwälzung der Pflicht zu Reinigung und Winterdienst auf Anlieger: Zumutbarkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.03.2014 - 5 C 27/12
    Zumutbarkeitsgesichtspunkte können zu einer Einschränkung der Reinigungsfläche führen (BayVGH, Urt. v. 4. April 2007 - 8 B 05.3195 -, juris Rn. 67).
  • OVG Niedersachsen, 14.02.2007 - 12 KN 399/05

    Rechtmäßigkeit der Übertragung der Straßenreinigungspflichten auf die Anlieger;

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.03.2014 - 5 C 27/12
    Die Belastungsgrenze ist jedenfalls dort überschritten, wo die gewöhnlichen Vorteile, die die Straße dem Anlieger aufgrund ihrer Erschließungsfunktion bietet, durch andere belastende Elemente überlagert werden (NdsOVG, Urt. v. 14. Februar 2007 - 12 KN 399/05 -, juris Rn. 26).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.03.2014 - 5 C 27/12
    69 Die Entscheidung, ob ein Rechtsmangel zur Gesamtnichtigkeit der Satzung oder nur zur Teilnichtigkeit einzelner Vorschriften führt, hängt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats davon ab, ob - erstens - die Beschränkung der Nichtigkeit eine mit höherrangigem Recht vereinbare sinnvolle (Rest-)Regelung des Lebenssachverhalts belässt und ob - zweitens - hinreichend sicher ein entsprechender hypothetischer Wille des Normgebers angenommen werden kann (vgl. u. a. BVerwG, Beschl. v. 28. August 2008, NVwZ 2009, 255; Beschl. v. 20. August 1991, NVwZ 1992, 567; SächsOVG, Urt. v. 18.6.2009 - 5 A 67/08 -, juris Rn. 132).
  • BVerwG, 28.08.2008 - 9 B 40.08

    Gebühr; Gebührenbemessung; Grundgebühr, verbrauchsunabhängige;

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.03.2014 - 5 C 27/12
    69 Die Entscheidung, ob ein Rechtsmangel zur Gesamtnichtigkeit der Satzung oder nur zur Teilnichtigkeit einzelner Vorschriften führt, hängt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats davon ab, ob - erstens - die Beschränkung der Nichtigkeit eine mit höherrangigem Recht vereinbare sinnvolle (Rest-)Regelung des Lebenssachverhalts belässt und ob - zweitens - hinreichend sicher ein entsprechender hypothetischer Wille des Normgebers angenommen werden kann (vgl. u. a. BVerwG, Beschl. v. 28. August 2008, NVwZ 2009, 255; Beschl. v. 20. August 1991, NVwZ 1992, 567; SächsOVG, Urt. v. 18.6.2009 - 5 A 67/08 -, juris Rn. 132).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - 9 A 2355/00

    Straßenreinigungsgebühr bei landwirtschaftlichem Grundstück

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.03.2014 - 5 C 27/12
    Die Bewirtschaftungsmöglichkeit der als Acker oder Wiese genutzten Fläche verbessere sich durch die Reinigung der Straße nicht (so auch OVG NRW, Urt. v. 26. Februar 2003, NVwZ-RR 2004, 68, 69 f., sowie Brüning, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Bd. I, Stand: Januar 2014, § 6 Rn. 436, die zudem darauf abstellen, dass es sich bei der landwirtschaftlichen Nutzung nicht um eine innerhalb der geschlossenen Ortslage übliche und sinnvolle Nutzung handle).
  • BVerwG, 07.10.1977 - IV C 103.74

    Aufrechnung gegenüber einer Eschließungsbeitragsforderung mit einem

    Auszug aus OVG Sachsen, 21.03.2014 - 5 C 27/12
    64 Erschlossen sind Grundstücke, wenn die Eigentümer die tatsächliche und rechtliche Möglichkeit haben, von der Straße eine Zufahrt oder einen Zugang zu ihren Grundstücken zu nehmen (vgl. für § 131 Abs. 1 BBauG: BVerwG, Urt. v. 7. Oktober 1977, NJW 1978, 438 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2006 - 7 A 11436/05

    Grundstückseigentümer muss nur für Reinigung von unbefahrbaren Wohnwegen zahlen

  • OVG Sachsen, 18.06.2009 - 5 A 67/08

    Typengerechtigkeit; Sperrmüll, Restmüll; Abfallgebühr; Pauschalgebühr;

  • VGH Bayern, 14.03.1984 - 4 B 81 A.1231

    Heranziehung von Hinterliegern zur Straßenreinigung

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96

    Bauvorbescheid.

  • BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 90.87

    Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren - Berücksichtigung des

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2013 - 8 C 10635/12

    Bebauungsplan für neues Wohngebiet in der Stadt Dahn unwirksam

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2004 - 8 S 1374/03

    Befangenheit bei Beschlussfassung über Bebauungsplan; Zulässigkeit der Planung

  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.2004 - 5 S 382/03

    Hochregallager im Gewerbegebiet; Sonderinteresse eines Ratsmitglieds - Interessen

  • VGH Hessen, 17.12.2013 - 5 A 1343/11

    Wiederaufleben einer Satzung durch rückwirkende Beseitigung einer Aufhebungsnorm

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - 2 K 10/99

    Rechtsweg, Ausschließungsgründe, Unmittelbarkeit

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2013 - 4 L 209/12

    Mitwirkungsverbot eines Gemeinderatsmitglieds

  • VG Sigmaringen, 21.12.2020 - 7 K 3840/20

    Gemeinderatsbeschluss über Bauplatzvergabe nach Richtlinien; Anforderungen der

    Da sich kein Mitglied des beschließenden Gemeinderats für einen Bauplatz beworben hat, dürfte sich ein unmittelbarer rechtlicher Vorteil in der Vergabeentscheidung für diese konkreten Mitglieder nicht zugespitzt, sondern lediglich Gruppeninteressen ohne einen konkreten Fallbezug betroffen haben (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 21. März 2014 - 5 C 27/12 -, juris, Rn. 40 - 41; Fleckenstein, in: BeckOK KommunalR BW, 11. Ed. 01.10.2020, § 18 GemO Rn. 56).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2015 - 5 S 2590/13

    Reinigungs-, Räum- und Streupflicht bei einseitigem Gehweg

    Zwar wäre es der Antragsgegnerin nicht verwehrt gewesen, nach § 41 Abs. 2 Satz 1 und 3 StrG auch die Gegenüberlieger zu verpflichten, um es bei der bisherigen Satzungslage zu belassen, und die gemeinsame Verpflichtung im Interesse der Rechtssicherheit und zur Vermeidung des von ihr angeführten Verwaltungsaufwands nunmehr durch eine alternierende Verpflichtung (etwa durch einen wöchentlichen oder jährlichen Turnus) praktikabel auszugestalten (vgl. Senatsbeschl. v. 23.05.1989 - 5 S 3298/88 -, BWVPr 1989, 272; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.11.1985 - 1 S 2439/84 - SächsOVG, Urt. v. 21.03.2014, - 5 C 27/12 -, juris Rn. 58; auch OVG Rh.-Pf., Urt. v. 13.05.1987 - 10 C 41/86 -, juris: "Regelungsmodell" für eine entsprechende freiwillige Vereinbarung).

    Die objektiv gerechteste Lösung musste sie nicht treffen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.02.1976 - X 1863/75 -, ESVGH 26, 51; SächsOVG, Urt. v. 21.03.2014, a.a.O., Rn. 60; HessVGH, Urt. v. 18.08.1999 - 5 UE 871/95 -, NVwZ-RR 2000, 242).

  • VG Sigmaringen, 17.10.2022 - 7 K 98/21

    Vergabe gemeindlicher Baugrundstücke; Bauplatzvergaberichtlinie;

    Da sich kein Mitglied des beschließenden Gemeinderats für einen Bauplatz beworben hat, dürfte sich ein unmittelbarer rechtlicher Vorteil in der Vergabeentscheidung für diese konkreten Mitglieder nicht zugespitzt, sondern lediglich Gruppeninteressen ohne einen konkreten Fallbezug betroffen haben (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 21.März 2014 - 5 C 27/12 -, juris, Rn. 40 - 41; Fleckenstein, in: BeckOK KommunalR BW, 11. Ed. 01.10.2020, § 18 GemO Rn. 56).
  • OVG Sachsen, 15.09.2016 - 3 C 14/15

    Straßenreinigung, Satzung, Befangenheit, Gemeinderat, Allgemeininteresse,

    Mit Urteil vom 21. März 2014 - 5 C 27/12 - hat der 5. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts auf den Antrag hin § 3 Abs. 2 der Straßenreinigungssatzung für unwirksam erklärt, im Übrigen aber den Antrag abgelehnt.

    16 Der 5. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 21. März 2014 (- 5 C 27/12 -, juris) folgende Ausführungen gemacht:.

  • VG Saarlouis, 12.10.2018 - 3 K 1206/17

    Die Überprüfung eines kommunalen Mitwirkungsverbots im Rahmen eines

    Dabei ist davon auszugehen, dass jeder individualisierbare materielle oder immaterielle Vorteil oder Nachteil zu einer Interessenkollision in dem hier maßgeblichen Sinn führen kann(siehe Sächsisches OVG, Urteil vom 21.03.2014 -5 C 27/12-, Rn. 36 juris).

    Vielmehr ist beim Erlass von abstrakt-generellen Regelungen im gemeindlichen Bereich, mit Ausnahme des Bebauungsplanbeschlusses(vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.03.2012 -2 C 252/10-, a.a.O), anerkannt, dass dabei nur Gruppeninteressen betroffen sind und daher ein Mitwirkungsverbot trotz "Interessenstreits" nach § 27 Abs. 3 KSVG nicht gilt(vgl. insoweit zur wesensgleichen Regelung der sächs. GemO Sächsisches OVG, Urteil vom 21.03.2014 -5 C 27/12-, zit. nach juris, Rn. 40).

  • VG Leipzig, 14.03.2017 - 6 K 263/16
    Das Merkmal der "Unmittelbarkeit" eines Vorteils oder Nachteils setzt nicht voraus, dass die fragliche Entscheidung Wirkungen dieser Art bereits in direkter Kausalität oder ohne Hinzutreten eines weiteren Umstands auslöst (vgl. SächsOVG, Urt. v. 21.3.2014 - 5 C 27/12 -, [...], Rn. 34; VG Leipzig, Urt. v. 3.9.2003 - 6 K 233/03 -, , Rn. 25).

    Eine Entscheidung ist dann individualisierbar, wenn sie sich auf den kommunalen Mandatsträger so "zuspitzt", dass er als Adressat der Entscheidung anzusehen ist (SächsOVG, Urt. v. 21.3.2014 - 5 C 27/12 -, [...], Rn. 39; SächsOVG, Urt. v. 4.7.2008 - 5 B 65/06 -, [...], Rn. 96; Blazek in: Quecke/Schmid, SächsGemO, § 20 Rn. 90 bis 94).

  • OVG Sachsen, 01.07.2016 - 3 A 632/15

    Straßenreinigungsgebühr; geschlossene Ortslage; Gartenbaubetrieb;

    Unabhängig davon hat der Senat die in seinem Urteil vom 28. März 2007 vertretene Auffassung zur Frage des Erschlossenseins von landwirtschaftlich genutzten Flächen i. S. des Straßenreinigungsrechts mit seinem Urteil vom 21. März 2014 - 5 C 27/12 - (juris Rn. 62; nicht rechtskräftig) aufgegeben.
  • VG Frankfurt/Oder, 28.04.2016 - 3 K 592/13

    Straßenreinigungsgebühren

    Dieser Rechtsprechung liegt ein bestimmtes Verständnis des in § 49 a Abs. 4 des Brandenburgischen Straßengesetzes verwendeten Begriffs der "erschlossenen" Grundstücke zu Grunde, das zu Ergebnissen führt, die von der Beurteilung der Straßenreinigungsgebührenpflicht landwirtschaftlich genutzter Grundstücke nach den in anderen Bundesländern geltenden straßenreinigungsrechtlichen Regelungen abweichen (für Sachsen: OVG Bautzen, Urteil vom 21. März 2014 - 5 C 27/12 -, juris Rn 66 f.; für Niedersachsen: OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. Dezember 2015 - 9 LA 95/15 -, juris Rn. 6 m.w.N.; für Mecklenburg-Vorpommern: OVG Greifswald, Beschluss vom 31. Juli 2002 - 1 L 14/02 -, juris Rn. 7; für Thüringen: OVG Weimar, Urteil vom 4. Juni 2014 - 1 KO 1343/2 -, juris Rn. 33).
  • OVG Sachsen, 21.06.2016 - 5 A 435/14

    Straßenreinigungsgebühr; geschlossene Ortslage; landwirtschaftliche Nutzung

    Unabhängig davon hat der Senat die in seinem Urteil vom 28. März 2007 vertretene 17 Auffassung zur Frage des Erschlossenseins von landwirtschaftlich genutzten Flächen i. S. des Straßenreinigungsrechts mit seinem Urteil vom 21. März 2014 - 5 C 27/12 - (juris Rn. 62; nicht rechtskräftig) aufgegeben.
  • VG Halle, 07.11.2016 - 4 A 139/16

    Kommunalrecht: Straßenreinigungsgebühr für landwirtschaftlich genutztes

    Auch solche Grundstücke haben einen Vorteil von der regelmäßigen Reinigung der Straße, da sie über die bestehende Zugangsmöglichkeit zur Verunreinigung der Straßen beitragen (können) (für das jeweilige Landesrecht: OVG Lüneburg, Urteil vom 16. Februar 2016 - 9 KN 288/13 - Juris Rn. 43; OVG Weimar, Urteil vom 04. Juni 2014 - 1 KO 1343/10 - Juris Rn. 33; OVG Bauten, Urteil vom 21. März 2014 - 5 C 27/12 - Juris Rn. 66).
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